Telefonwerbung ist nur gegenüber Einwilligendem zulässig
Bei mehreren Anschlussinhabern ist Telefonwerbung nur gegenüber dem zur Werbung einwilligenden Anschlussinhaber zulässig. Diies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2016 erhielt ein …