Arbeitnehmer muss keine Zeiterfassung per Fingerabdruck dulden
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitnehmer kein biometrisches Zeiterfassungssystem nutzen muss. Dem Urtail lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent …