Fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers wegen umfangreicher Datenlöschung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschääftigen, bei dem es darum ging, dass ein Arbeitnehmer in Beendigungverhandlungen des Arbeitsverhältnisses 3.300 Dateien mit einem Datenvolumen von 7,48 GB auf dem …