§ 79a BetrVG

Durch das Betriebsratsmodernisierungsgesetz ist das Thema Datenschutzverantwortlichkeit für den Betriebsrat ausdrücklich geregelt worden, und zwar in § 79a BetrVG, § 79a Das Entscheidende ist, dass der Arbeitgeber für die Datenverarbeitung …

Kein Unterlassungsanspruch, wenn Geheimnis gelöscht

Ein Arbeitnehmer wurde im Jahr 2020 vor dem Arbeitsgericht Stuttgart mittels einstweiliger Verfügung von seiner Arbeitgeberin auf Unterlassung der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen in Anspruch genommen. Hintergrund dessen war, dass er eine E-Mail mit einer Preiskalkulation an …