§ 79a BetrVG
Durch das Betriebsratsmodernisierungsgesetz ist das Thema Datenschutzverantwortlichkeit für den Betriebsrat ausdrücklich geregelt worden, und zwar in § 79a BetrVG, § 79a Das Entscheidende ist, dass der Arbeitgeber für die Datenverarbeitung …