Firmenumwandlung und Datenschutz
Bei der Unternehmensverschmelzung handelt es sich gesellschaftsrechtlich um eine Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 20 UmwG. Nachfolgend sind nun die Datenschutzanforderungen dargestellt: 1) Bewertung des zu verschmelzenden Unternehmens a) Ohne Personenbezug = …