BGH gibt Dashcams in Autos frei

Aufnahmen von Autominikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 15.05.2018. Die Aufnahmen von sogenannten Dashcams dürfen demnach bei Unfallprozessen genutzt werden.

Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Es sei zudem immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Die Gesetzeslage betrifft aber das bestehende Datenschutzrecht. Ob dies uter der am 25.05.2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung auch so sein wird, kann man bezweifeln.

VI ZR 233/17

Stephanie Iraschko-Luscher

20.05.2018

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