Eines der wichtigen Rechte der Betroffenen ist das Recht auf Auskunft.
Nach der Struktur der DSGVO sind in der DSGVO die Voraussetzungen der Rechtsansprüche geregelt, und die Nationalstaaten haben die Möglichkeit, die Ansprüche entsprechend unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Der deutsche Gesetzgeber hat dies wiederum im BDSG neu umgesetzt.
Da diese „Kombination“, schwierig zu lesen ist, haben wir anliegend eine Übersicht erstellt, erst einmal nur die Auskunft.
Durch diese Einschränkungsmöglichkeit erhalten wir ein unterschiedliches Datenschutzniveau innerhalb der EU, was die ureigenen Rechte betrifft.
Stephanie Iraschko-Luscher
28.07.2017
MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz