Datenschutz-ABC – Buchstabe M

M wie Mobile Geräte.

Mit mobilen Geräten meine ich Notebooks, Tablets oder Smartphones, wobei letztere immer mehr in den Vordergund rücken, insbesondere auch im geschäftlichen Bereich. Viele Nutzer verwenden mittlerweile lieber mobile Geräte als stationäre PCs.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Mobile Geräte können überall mit hingenommen werden, und man ist ständig erreichbar (mit Ausnahme vielleicht die Stunde Flugzeit zwischen Hamburg und München).

Der Vorteil entpuppt sich aber auch als Nachteil: Denn wenn man seine Geräte überall mit hinnimmt, dann steigt das Risiko, dass diese verloren gehen oder geklaut werden – damit wertvolle Daten. Und ständige Erreichbarkeit bedeutet (auch abends in der Bar), dass Fremde vielleicht was aufschnappen, was für ihre Ohren nicht bestimmt ist, z.B. wenn man in der Bar ein geschäftliches Telefonat führt und etwas lauter sprechen muss, um gegen den Lärm anzureden…

Das mag vielen bewusst sein, aber Smartphones und Tablets senden Informationen. Mit jeder Aktion werden persönliche Daten an Dritte gesendet und gespeichert. Funktionen wie GPS und WLAN zeigen zusätzlich den aktuellen Standort an.

Der Smartphone-Hersteller One-Plus z.B. sammelt Nutzerdaten über das Betriebssystem Oxygen. Zu den Daten gehören u.a. Telefonnummern, aber auch genutzte Apps und wie lange man diese genutzt hat. Dies hat ein britscher Sicherheitsforscher im Herbst letzten Jahres aufgedeckt. Aber auch für Android-Handys gibt es Tipps, wie man sich vor der Sammelleidenschaft von Google schützen kann. Man kann ganz auf Google verzichten, dann kann man aber bestimmte Funktionen nicht nutzen, z.B. Apps im Play Store herunterladen. Wer diese Nutzungseinschränkungen nicht möchte, kann über das Zahnradsymbol, datenschutzfreundlichere Einstellungen vornehmen.

Gespannt bin ich, wie sich gerade das Thema Apps unter der Datenschutzgrundverordnung entwickeln wird…

Stephanie Iraschko-Luscher

29.01.2018

MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz in Hamburg