W wie WhatsApp.
Die meisten meiner Freunde und Bekannte nutzen WhatsApp. Auch wenn ich mir der datenschutzrechtlichen Problematik sehr bewusst bin, nutze ich diesen Service. Das Problem ist nämlich, wenn ich zu einem datenschutzfreundlicheren Anbieter wechseln würde, dann wäre ich da sehr alleine und könnte mit mir selber chatten. Bei sozialen Medien sind einfach amerikanische Unternehmen Marktführer.
Privat ist aber auch privat. Insoweit gilt auch die DSGVO nicht. Die geschäftliche Nutzung dagegen wird sehr kritisch gesehen (bspw. vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum in Kiel). Hierbei geht es darum, dass der Kunde oder Geschäftspartner sich zwar durch seine aktive Unterhaltung einverstanden mit der im Hintergrund laufenden Datenverarbeitung durch WhatsApp erklären kann, das betrifft aber nicht den Zugriff von WhatsApp auf die Kontakte des Kunden oder der Geschäftspartner. Auf diese Kontakt-Informationen kann und wird WhatsApp ebenfalls zugreifen. Und das ohne Einwilligung der Betroffenen. Deswegen sollte die geschäftliche WhatsApp Nutzung eher vermieden werden.
Stephanie Iraschko-Luscher
24.08.2018
MGDS – Ihre Unternehmensberatung im Datenschutz in Hamburg