Datenschutz bei Asset Deal und Share Deal

Es geht um die Frage, was bei einem Unternehmenskauf hinsichtlich der Kundendaten beachtet werden muss.

Es gibt zwei Arten des Unternehmenskaufes, und zwar den Asset Deal und den Share Deal.

Beim Asset Deal werden Wirtschaftsgüter (engl. Assets) eines Unternehmens, wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente etc., an ein anderes Unternehmen übertragen. Man kann auch die Kundendaten kaufen. Dafür bedarf es der Einwilligung der Kunden.

Dagegen kauft man beim Share Deal die Gesellschaftsanteile des verkaufenden Unternehmens. Hier gehen die Kundendaten auf das Käuferunternehmen als neuen Eigentümer über. Hier hat der Kunde ein Widerspruchsrecht.

  1. Asset-Deal mit Kauf von Kundendaten  —}  Einwilligungslösung (per Email möglich) mit Frist von 4 Wochen, die Einwilligung zu erklären.
  2. Share-Deal  —}   Kundendatenmatching zulässig, um Doubletten auszusondern (gemeinsame Kunden)  —}   Widerspruchslösung (per Email) mit Frist von 4 Wochen (Kunden, die bereits Kunden des Käuferunternehmens sind, brauchen nicht angeschrieben zu werden)

Stephanie Iraschko-Luscher

06.01.2021

MGDS – Ihre Uternehmensberatung für Datenschutz in Hamburg