Datenschutz im fahrenden Gewerbe…

Beim fahrenden Gewerbe denkt man in erster Linie an die LKWs, die die linke Spur auf der Autobahn verstopfen, nicht aber unbedingt an Datenschutz. Doch es gibt hier schon Themen, die zu diskutieren sind:

1) Transport:

Bei Transportunternehmen handelt es sich um Unternehmen, die einen Auftrag erhalten, etwas (Möbel, Holz, Suppendosen, Bananen oder Schrauben) von A nach B zu transportieren. Hier benötigt das Transportunternehmen die Adresse, um zu wissen, wo die Ware hin soll. Ansonsten würde der LKW stundenlang im Kreis fahren. Der Auftraggeber kann der Betroffene selber sein, dann liegt keine Auftragsverarbeitung vor. Aber auch für den Fall, dass z.B. der Betroffene etwas online bestellt und die Ware zu ihm geliefert wird b DSGVO.und das Verkausfunternehmen ein Transprotunternehmen beauftragt, ist dies keine Auftragsverarbeitung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die Adresse ist zur Abwicklung des Vertrages erforderlich.

 

2) Logistik:

Logistik ist letztlich das Optimieren von bestimmten Prozessen rund um die Ware (vom Hersteller bis zum Endkunden). Dazu kann gehören in der Gesamtheit das Transportieren, Lagern, Umschlagen, Kommissionieren, Sortieren, Verpacken und Verteilen, oder auch nur Teile davon. Nicht umsonst kommt das Wort Logistik vom altgriechischen Wort „Logistikē“ = praktische Rechenkunst. Auch hier gilt, in welcher Abstufung der Prozesse auch immer, es liegt keine Auftragsverarbeitung vor. DIe Lieferadresse wird zur Abwicklung des Vertrages benötigt. Und auch der Auftrag eines Unternehmens, welches Waren zwischenlagert, an ein Transportunternehmen, ist Art. 6 DSGVO.

 

3) Spedition:

Eine Spedition ist ein Unternehmen, das die Versendung von Waren besorgt. Dieses umfasst originär die Organisation der Beförderung im Güterverkehr. Häufig haben Speditionsunternehmen keine eigenen Lager oder führen eigene Transporte durch, sondern beauftragen Dritte (ggf. auch Konzernunternehmen, also auch Dritte), um die entsprechenden Dienstleistungen durchzuführen. Dabei ist der Spediteur in erster Linie Adressmanager. Auftragsverarbeitung liegt hier aber auch nicht vor, da der Auftrag nicht auf das Managen der Adressen ausgerichtet ist, sondern auf die Organisation der Warenlieferung. Joint Controlling liegt nicht vor, da es kein gemeinsames Ziel und keine gemeinsamen Mittel gibt, auch wenn derselbe Betroffene bedient wird. Dies ist aber eine Datenschutzkette. Verkausfunternehmen hat Vertrag mit Betroffenen, Verkaufsunternehmen hat Vertrag mit Spedition. Allensfalls bliebe eine vertragliche Regelung auf der Ebene „Controlling-Controlling“. Dies ist aber letztlich nichts anderes als Art. 6 DSGVO, nochmals vertraglich konkretisiert.

Zu den weiteren Speditions-Dienstleistungen gibt es einen Extra-Blog….

Stephanie Iraschko-Luscher

10.04.2019

MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz in Hamburg