Jedes Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, ist verpflichtetet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Hierzu ist eine fundierte Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten, Kenntnisse in Recht, IT, Wirtschaft, Projektmanagement, Methodik und Didaktik notwendig. Als externe Datenschutzbeauftragte haben wir dieses Fachwissen.

Die externe Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist rechtlich möglich und wirtschaflich sinnvoll!

Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

  • Beratung des Unternehmens
  • Schulung der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO
  • Aufzeigen von Datenschutz-Strategien
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Gerade bei der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und bei der Tätigkeit als Anlaufstelle ist so mancher intern bestellter Datenschutzbeauftragter überfordert. Auch beim Aufzeigen von Datenschutz-Strategien ist ein unternehmensübergreifender Blick notwendig.