In der Regel benötigt jedes Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, einen Datenschutzbeauftragten. Personenbezogene Daten meint hier nicht nur Mitarbeiterdaten, sondern auch Kunden- und Lieferantendaten.
Der Datenschutzbeauftragte berät die Geschäftsleitung in Datenschutzfragen weisungsfrei und unabhängig, und überprüft die datenschutzrelevanten Verfahren im Unternehmen.
Hierzu ist eine fundierte Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten, Kenntnisse in Recht, IT, Wirtschaft, Projektmanagement, Methodik und Didaktik notwendig. Auch hierzu muss sich ein Datenschutzbeauftragter regelmäßig weiterbilden. Als externe Datenschutzbeauftragte haben wir dieses Fachwissen.
Nachfolgend eine Übersicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:
Führen des Verfahrensverzeichnisses
Das Verfahrensverzeichnis ist eine Dokumentation der Unternehmensprozesse, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Anhand des Verzeichnisses erfolgt die datenschutzrechtliche Prüfung der Prozesse.
Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
In 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die einige konkretere Anforderungen an das Datenschutzmanagement in Unternehmen stellt. Mit der gesetzlichen Änderung geht eine erhebliche Erhöhung möglicher Bußgelder einher.
Durchführung von Vorabkontrollen
Dies ist eine gesonderte Prüfungen, wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen oder wenn die Verarbeitung der Daten dazu bestimmt ist, die Persönlichkeit der Betroffenen einschließlich ihrer Fähigkeiten, Leistungen oder das Verhalten zu bewerten (z.B. Zeiterfassung, Videoüberwachung)
Ausfertigung von Datenschutzhinweisen
Mitwirkung bei der Auftragsdatenverarbeitung
Der Auftragnehmer ist beispielsweise sorgfältig auszuwählen und regelmäßig zu kontrollieren. Außerdem ist eine spezielle Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag mit diesem schriftlich abzuschließen.
Bearbeitung von Betroffenenanliegen
Erstellen eines Sicherheitskonzeptes
Sensibilisierung / Schulung der Mitarbeiter
Als externe Datenschutzbeauftragte mit der Erfahrung aus vielen verschiedenen Unternehmen erhalten Sie Expertenwissen für Ihr Datenschutzmanagement. Wir verfügen stets über das aktuelle know-how zu rechtlichen Änderungen.