Hochschule RheinMain darf Cookiebot nicht nutzen…

Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Eilverfahren entschieden.

Gegenstand des Eilverfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Antragstellers, es der Hochschule RheinMain zu untersagen, auf ihrer Webseite www.hs-rm.de den Dienst „Cookiebot“ einzubinden. „Cookiebot“ ermöglicht es, die Einwilligung der Nutzer einer Webseite in die Cookie-Verwendung einzuholen. Der Dienst überwacht die eingesetzten Cookies und blockiert solche Cookies, für die eine Zustimmung nicht erteilt wurde.

Im Grundsatz stützt sich das Gericht darauf, dass ungekürzte IP-Adressen von Webseitennutzern an Cookiebot übermittelt werden. Cookiebot bedient sich dabei weiterer Dienstleister, die ihren Sitz in den USA haben.

Google Tag Manager war auch Gegenstand des Verfahren mit denselben Gründen. Da der Einsatz aber rechtzeitig eingestellt wurde, wurde darüber nicht mehr entschieden.

Verwaltungsgericht WiesbadenBeschluss vom 01.12.2021
– 6 L 738/21.WI –

Stephanie Iraschko-Luscher

13.12.2021

MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz in Hamburg