Vorsichtshalber melden oder abwarten?

Die Datenschutzgrundverordnung ist hier eigentlich ganz klar, Art. 33 Abs. 1 DSGVO: Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem …

Leitlinien zu Datenschutzvorfällen…

Der Europäische Datenschutzausschuss hat Leitlinien zur Behandlung von Datenschutzvorfällen herausgegeben, die erst einmal nur für Europäische Institutionen gelten, aber auch von Unternehmen genutzt werden können, insbesondere die praktischen Beispiele könnten …