Und wenn ChatGPT echte Mandatsdaten zum Trainieren nutzt…

Es geht um ChatGPT im Einsatz von Anwältinnen und Anwälten. Stichworte: Kostenreduzierung, Vereinfachung, weniger Aufwand, mehr Effizienz… aber das Thema Datenschutz kommt da irgendwie nicht drin vor.

ChatGPT ist eine KI von OpenAI, die natürlich mit Daten „trainiert“.  Vor dem Hintergrund hat die Datenschutzbehörde in Italien den Zugang zu ChatGPT gesperrt hat. Es gibt jetzt eine Forderungsliste an OpenAI, wonach dann die Sperrung wieder aufgehoben werden könnte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte bei uns ist ebenfalls alarmiert und hat Informationen von der italienischen Behörde zur Sperrung angefordert. Hierbei geht es aber in erster Linie um den Personenbezug der „Trainingsdaten“.

Ich meine, dass hier mehr zum Schutz der Mandanten gemacht werden muss. Wer sagt denn, dass OpenAI nicht auch Mandatsdaten zum Trainieren nutzt? Dann kämen wir zur Frage des Anwaltsgeheimnisses. Ist es noch gewahrt, wenn diese Daten an OpenAI weitergegeben werden, bzw. ChatGPT damit gefüttert wird? Wir brauchen mehr Transparenz! Ich erwarte, dass die Rechtsanwaltskammern hier tätig werden. Das ist ihre Aufgabe.

Sonst steht die Verschwiegenheitspflicht in Frage.

Stephanie Iraschko-Luscher

25.04.2023

MGDS – Ihre Unternehmensberatung für Datenschutz in Hamburg