Videoüberwachung am Breslauer Platz in Köln muss vorerst eingestellt werden

Anlässlich der Kölner Silvesternacht 2015/2016 überwacht die Polizei mit fest installierten Videokameras seit 2017 Bereiche vor dem Hauptbahnhof und dem Dom sowie die Kölner Ringe. Seit 2019 wurde die Videoüberwachung auf den Breslauer Platz, ausgeweitet.

Dies wurde und wird damit begründet, dass es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handele und nur mit der Beobachtung durch die Kameras und die Videoaufzeichnungen Straftaten effektiv verhindert werden könnten. Hiergegen wendet sich ein Kölner Bürger  mit einem Eilantrag, da er sich auf dem Breslauer Platz dort regelmäßig aufhält und im einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der Polizei bis zum Abschluss des Klageverfahrens untersagen zu lassen, den Bereich des Breslauer Platzes mittels Videokameras zu beobachten und Bildaufzeichnungen zu fertigen und zu speichern. Dies verletze ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Es bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung des Breslauers Platzes. Die Straßenkriminalität sei dort seit 2015 um ca. 50 Prozent gesunken; außerdem spreche Vieles dafür, dass die sich auf dem Breslauer Platz befindende Wache der Bundespolizei eine hinreichend abschreckende Wirkung auf potentielle Straftäterinnen und Straftäter entfalte.

Verwaltungsgericht KölnBeschluss vom 19.01.2021
– 20 L 2340/19 –

Stephanie Iraschko-Luscher

25.01.2021

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