Voreinstellung von StayFriends unzulässig

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass das Schulfreunde-Portal StayFriends im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen darf, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehlte die erforderliche Einwilligung der Verbraucher.

Das wird unter der DSGVO nicht anders werden, denn dort ist ja privacyy by default ein wichtiges rechtliches Prinzip.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.04.2018 – 7 O 6829/17 –

Stephanie Iraschko-Luscher

21.05.2018

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